Corona in 2022
Aktuell
Stand: 03.04.2022
Entfall der Corona-Maßnahmen
zum 2. April 2022
Seit dem 2. April 2022, tritt die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft.
Heißt: Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten "Hotspot-Regel" möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.
In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“
Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.
Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022.
The new normal
Wir beobachten die Lage genau und werden bei Bedarf kurzfristig Veranstaltungen absagen, verlegen oder digital anbieten. Weitere Details findet Ihr im Aushang.
Allgemeine Informationen, was erlaubt ist und was nicht, erfahrt Ihr aktuell beim Land Hessen, dem Main-Kinzig-Kreis und auch auf den Seiten des Hessischen Tennis Verbands (HTV).
Corona-Beauftragte des TCN
Bei Fragen rund um die Corona Hygieneregeln des Tennis Club Neuberg e.V., bitte per E-Mail oder persönlich an einen unserer Corona Beauftragten wenden. Die Corona Regeln des Hessischen Tennis Verbands (HTV) finden Anwendung.