1. Spielberechtigung
1.1 Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die im Besitz einer gültigen Spielmarke sind. Voraussetzung ist, daß der Jahresbeitrag und die sonstigen beschlossenen Gebühren bezahlt sind.
1.2 Es werden verschiedenfarbige Spielmarken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausgegeben. Damit ist eine Kontrolle der Spielberechtigung möglich.
1.3 Mitglieder, welche ohne persönliche Spielmarke spielen, können vom Platz verwiesen werden.
1.4 Bei den Punktespielen sind nur aktive Mitglieder spielberechtigt, die in der Rangliste des TCN stehen. Ausnahmen sind dem Vorstand vorbehalten.
2. Spielzeit
2.1 Die Spielzeit beträgt für Einzel und Doppel 55 Minuten. 5 Minuten müssen für Platzpflege aufgewendet werden.
3. Platzbelegung
3.1 Platz- und Spielzeit werden auf einer Tafel eingetragen, d.h. das Namensschild (Spielmarke) wird auf die gewünschte Uhrzeit und den Platz geheftet.
Jeder der sich eingetragen hat, muß vom Zeitpunkt der Eintragung bis zum Spieltermin anwesend sein. Andernfalls entfällt die Eintragung.
3.2 Jedes Mitglied kann mit seiner Spielmarke alleine einen Platz belegen. Ist jedoch zur gewünschten Zeit noch kein Partner vorhanden, so ist der Platz freizugeben.
Es darf nur auf dem reservierten Platz gespielt werden.
3.3 Wird nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Anspruch auf den Platz erhoben, darf weiter gespielt werden. Die Spielmarken sind aber auf dem Zeitpunkt des Spielbeginns zu belassen. In jedem Fall muß nach Ablauf einer Stunde der Platz abgezogen werden.
3.4 Beträgt die Wartezeit auf einen freien Platz mehr als 1 ½ Stunden, sollte fairerweise nur noch Doppel gespielt werden.
3.5 Für Ranglistenspieler muß der gewünschte Platz bereits einen Tag vorher durch Anbringen einer Forderungsmarke reserviert werden.
3.6 Eventuelle Platzbelegungen für Mannschaftstraining sind zu beachten (siehe Schaukasten). Die Plätze gelten als reserviert, wenn die dazugehörige Mannschaftsmarke im Belegungsplan hängt. Andernfalls ist der Platz frei belegbar.
4. Jugendspielplan
4.1. Der Platz 2 ist vorrangig für die Jugendlichen in der Zeit von 18-20 Uhr reserviert . D.h. wenn ein Mitglied den Platz reserviert und ein Jugendlicher 5 min. vor Spielbeginn den Platz für sich beansprucht, so muß der Platz an den Jugendlichen abgegeben werden.
5. Gäste
5.1 Die Plätze dürfen auch von Gästen bespielt werden, jedoch nur in Verbindung mit mind. 1 Mitglied. Es ist pro Gast eine Gebühr zu entrichten. Das Gastspiel ist in die ausgelegte Liste einzutragen. Die Anzahl der Gastspiele ist begrenzt auf 5x pro Gast/ Saison.
5.2 In den werktäglichen Hauptspielzeiten darf der Spielantritt nur erfolgen, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden.
5.3 Alle Mitglieder sind verpflichtet, darauf zu achten, daß niemand ohne Eintragung spielt.
5.4 Wenn kein Platzwart anwesend ist, gelten die Zusatzbedingungen, die für die jeweilige Saison vom Vorstand bekanntgegeben werden.
5.5 Gäste unterliegen keinem Versicherungsschutz.
6. Sonstiges
6.1 Nach jedem Spiel sind die Spieler verpflichtet, den Platz abzuziehen. Falls erforderlich, muß der Platz vor Beginn gewässert werden.
6.2 Gespielt werden darf nur in Tennisschuhen.
6.3 Alle Mitglieder haben das Recht und die Verpflichtung für die Einhaltung der Spielordnung zu sorgen. Grobe und wiederholte Verstöße gegen diese Spielordnung können mit dem Ausschluß des betroffenen Mitgliedes aus dem Verein geahndet werden.
6.4 Es wird darauf hingewiesen, daß Kleinkinder und nicht schulpflichtige Kinder, welche nicht Mitglieder des Vereins sind, aus versicherungsrechtlichen Gründen die Plätze nicht betreten dürfen. Eltern haften für Ihre Kinder.
6.5 Der Vorstand ist berechtigt, kurzfristig erforderliche Änderungen in der Spielordnung vorzunehmen. Sie werden an der Tafel bekanntgegeben.
Diese Spielordnung tritt ab 21.04.2003 in Kraft.
Tennis Club Neuberg e.V.
Der Vorstand